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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Vertragsschluss
Auf der Grundlage der nachstehend genannten
allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet der
Kunde mit der Anmeldung den Abschluss eines
Reisevertrages an. Die Anmeldung kann
mündlich, schriftlich, durch Ausfüllen des
elektronischen Anmeldeformulars oder per
E-Mail erfolgen. Zustande kommt der Vertrag
durch die Bestätigung der Firma Sport und
Spass Event GmbH.
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Leistungen
Der Umfang der Leistungspflicht der Firma
Sport und Spass Event GmbH folgt aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung.
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Zahlung
Der Reisepreis ist zahlbar und fällig sofort
nach Rechnungseingang.
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Nichtantritt der
Reise/Ausschluss von Teilnehmern
Nimmt der Reisende Leistungen der Firma
Sport und Spass Event GmbH aus Gründen, die
die Firma nicht zu vertreten hat, nicht in
Anspruch (z.B. wegen Krankheit, vorzeitige
Abreise), besteht kein Anspruch des Kunden
auf die ganze oder anteilige Rückerstattung
des Reisepreises. Bei Hochwasser und extrem
schlechtem Wetter finden die gebuchten
Kajaktouren nicht statt. Dem Kunden steht
sodann das Recht zu, kostenfrei auf einen
anderen Termin umzubuchen. Eine Erstattung
des gezahlten Reisepreises erfolgt nicht.
Sofern eine bereits begonnene Kajaktour
wegen höherer Gewalt abgebrochen werden
muss, oder aus den genannten Gründen ein
oder mehrere Programmteile ausfallen müssen,
so besteht ebenfalls kein Anspruch des
Kunden auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Der Firma Sport und Spass
Event GmbH steht das Recht zu, Teilnehmer
von der Reise auszuschließen, wenn diese
durch ihr Verhalten die Reise oder Leib und
Leben anderer Personen gefährden, oder den
Anweisungen von Mitarbeitern der Firma Sport
und Spass Event GmbH nicht Folge leisten.
Alle Nachteile und Kosten die durch den
Ausschluss entstehen, gehen zu Lasten des
von der Reise ausgeschlossenen Teilnehmers.
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Rücktritt vom
Vertrag
Der Kunde hat jederzeit das Recht vom
Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des
Rücktritts stehen der Firma Sport und Spass
Event GmbH unter Berücksichtigung ersparter
Eigenaufwendungen folgende pauschale
Entschädigungen vom Reisepreis/Person zu:
bis 30 Tage vor Beginn der Kajaktour = 30%
ab dem 29. Tag bis zum 14. Tag vor Beginn
der Kajaktour = 80% ab dem 13. Tag vor
Beginn der Kajaktour sowie bei Nichtantritt
= 100% Für den Zeitpunkt der Berechnung ist
der Eingang der Rücktrittserklärung bei der
Firma Sport und Spass Event GmbH maßgeblich.
Die Firma Sport und Spass Event GmbH behält
sich ausdrücklich das Recht vor, eine höhere
Entschädigung geltend zu machen. Diese ist
dann jedoch dem Kunden gegenüber konkret zu
belegen. Dem Kunden ist der Nachweis
erlaubt, dass der Firma Sport und Spass
Event GmbH keine oder geringere Kosten als
die o.g. Pauschalen entstanden sind. Nur
dann ist der Kunde zur Bezahlung tatsächlich
angefallener Kosten verpflichtet.
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Mängel der Reise
Etwaige Mängel der Reise hat der Kunde
unverzüglich der Firma Sport und Spass Event
GmbH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Sofern die Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt wird, kann der
Kunde den vertrag kündigen. Die Kündigung
ist jedoch erst dann zulässig, wenn die
Firma Sport und Spass Event GmbH eine von
dem Kunden bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist, oder deren Annahme seitens
des Kunden verweigert wird. Vertragliche
Gewährleistungsansprüche im Sinne des § 651
g 1 BGB hat der Kunde binnen eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber der Firma Sport und
Spass Event GmbH geltend zu machen.
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Haftung
Die Haftung der Firma Sport und Spass Event
GmbH aus dem Vertrag für alle Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit die
Firma Sport und Spass Event GmbH den Schaden
des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt hat. Für den
Verlust von Eigentum des Kunden vor,
während, oder nach der gebuchten Reise,
beispielsweise bei Kenterung des Bootes,
haftet die Firma Sport und Spass Event GmbH
nicht. Ebenfalls wird für
Leistungsstörungen, bei Leistungen die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,
seitens der Firma Sport und Spass Event GmbH
nicht gehaftet.
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Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden gegenüber der
Firma Sport und Spass Event GmbH, mit
Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter
Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres
ab dem vertraglich vereinbarten
Vertragsende. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Ansprüche aus dem Reisevertrag
an Dritte abzutreten.
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Gruppenreisen
Der Auftraggeber einer Gruppenreise ist
Vertreter und Empfangsbote der Kunden. Er
gibt sämtliche Erklärungen namens und in
Vollmacht der Mitreisenden ab, und nimmt die
Reisebedingungen für die vertraglichen
Vereinbarungen für die Kunden entgegen. Das
Recht des Kunden, die dem Auftraggeber
erteilte Vollmacht gegenüber der Firma Sport
und Spass Event GmbH zu widerrufen, bleibt
hiervon unberührt. Die Firma Sport und Spass
Event GmbH haftet nicht für Leistungen, die
vom Auftraggeber der Gruppenreise zusätzlich
zu den Leistungen der Firma Sport und Spass
Event GmbH durchgeführt werden. Dazu zählen
beispielsweise die von dem Auftraggeber
selbst organisierte An- und Abreise zu den
jeweiligen Routen, bzw. Einsatz- und
Aussetzstellen, sowie für außerhalb der
vertraglichen Verpflichtung der Firma Sport
und Spass Event GmbH erbrachten Fahrten,
z.B. bei Ausflügen etc..
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Gerichtsstand
in Bezug auf den zwischen den Beteiligten
geschlossenen Vertrag findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Soweit zulässig
wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebende
Rechtsstreitigkeiten Bergheim/Erft
vereinbart.
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Sonstiges
Für alle anderen Geschäfte aus dem Verkauf
von Booten etc. finden die gesetzlichen
Bestimmungen aus dem BGB Anwendung.
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